Die Verbraucher:innengemeinschaft trägt die Kosten der Landwirtschaft als Ganzes verbindlich für einen vorab definierten Zeitraum. Hierdurch verliert das einzelne Produkt seinen Preis und Verbraucher:innen und Erzeuger:innen teilen das Risiko der Produktion. Eine langfristige Bindung zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen wird angestrebt.
Der Finanzhaushalt der Solidarischen Landwirtschaft wird kostendeckend kalkuliert, eine Gewinnmaximierung ausgeschlossen.
Die erzeugten Lebensmittel werden zwischen den Verbraucher:innen geteilt. Die Kosten können auch innerhalb der Verbraucher:innengemeinschaft solidarisch finanziert werden, etwa in Bieterunden.